Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Krankheit der Wiederkäuer, die durch Gnitzen (blutsaugende Stechmücken) übertragen wird. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Fressunlust, Schwellung des Kopfes, der Zunge und Lippen sowie Rötungen und Schwellungen von Schleimhäuten. Auch Lahmheiten und Aborte werden beobachtet. Bei schweren Verläufen können Tiere versterben. Für Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr. Es bestehen auch keine Bedenken beim Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten, die gegebenenfalls von infizierten Tieren stammen. Durch den Ausbruch verliert ganz Rheinland-Pfalz den sogenannten Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Dies hat zur Folge, dass empfängliche Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen, sonstige Wiederkäuer) aus Rheinland-Pfalz in blauzungenfreie Gebiete nur noch unter bestimmten Auflagen verbracht werden dürfen. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen haben den Freiheitsstatus bereits seit Ende letzten Jahres verloren. Verbringungen in diese Länder sowie von dort nach Rheinland-Pfalz sind ohne Einschränkungen möglich. Die Tierhalterinnen und Tierhalter werden gebeten, ihre Tiere sorgfältig zu beobachten und das Auftreten von Krankheitssymptomen umgehend dem örtlich zuständigen Veterinäramt zu melden. Weiterführende Informationen werden in Kürze auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität eingestellt.
Artikel drucken Fenster schließen |